Patronage

Aus Mittelalter-Lexikon
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Patronage(Gunstlingswirtschaft, Vetternwirtschaft; frz., v. lat. patronus = Schutzherr). Um gesellschaftlichen und damit politischen Einfluss ausüben zu können, knüpften weltliche und geistliche Herren möglichst weitverzweigte Netzwerke aus Verwandten, Freunden und Funktionsträgern, die ihnen gegen herrscherliche Huld zu Treue und Diensten verpflichtet waren ("Rat und Tat"). Dieses System beruhte auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung und wurde begründet und erhalten durch rituelle Ehrung und möglichst großzügige Beschenkung der Parteigänger. (Als charakteristische Sentenzen haben sich u.a. die Folgenden erhalten: "Eine Hand wäscht die andere"; "Kleine Geschenke erhalten die Freudschaft"; "Geld stinkt nicht"; "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"; "Ein offenes Ohr finden".) Innerhalb dieser Gefolgschaft bildeten sich "Seilschaften", die ein Anliegen empfehlend bis zur höchsten Entscheidungsebene durchreichen konnten; ein Vorgang, bei dem es auf dir richtige Wahl des Fürsprechers, auf vertrauliche Gespräche, auf Versprechungen und Vorleistungen ankam.
(s. Huldigung, Mannschaft, Ritual, Treueid)