Treueid
Treueid (mlat. fides, iuramentum fidelitatis, sacramentum; mhd. triuwe, hulde). Unter Karl d. Gr. mussten seit 802 alle männl. Untertanen über 12 Jahren einen Treueid leisten, durch den sie sich verpflichteten, die Treuepflicht gegenüber König und Kirche nicht zu brechen und Feinde des Königs nicht zu unterstützten (Unterlassungseid). Der Treueid schloss ferner die Einhaltung der Gebote Gottes ein sowie den Schutz der Waffenlosen und Schwachen (Witwen, Waisen, Pilger, Fremde). Er wurde stehend geleistet, unter Auflegen der rechten Hand auf eine res sacra (Bibel, Reliquienschrein). Der Treueid des späteren Lehnswesens begründete ein gegenseitiges Treueverhältnis von Lehnsherrn und Lehnsmannen und wurde im Anschluss an die ®Mannschaft geleistet. Für Monarchen wurde vom 10. Jh. an der Treueid gegenüber der Kirche Voraussetzung für die ®Krönung, andere Würdenträger und Amtleute legten diesen Eid vor dem Landesherren ab.
(s. Bürgereid, Eid, Hardrad,Huldigung)