Schwurhand
Schwurhand. Als rechtsrituelle Geste beim Leisten eines ®Eides erhob der Schwörende die rechte Hand, um sie mit ausgestrecktem Zeige- und Mittelfinger und abgebogenem Ring- und kleinem Finger zum Himmel empor zu recken, oder um mit den Schwurfingern eine Bibel, ein Schwert, ein Kruzifix, eine geweihte Kerze, eine Schwurtafel, einen Schwurstab oder einen Reliquienbehälter zu berühren. Die Eidesgeste wurde auch mit drei Fingern (Daumen, Zeigefinger, Ringfinger) oder mit beiden Händen vollführt. Frauen legten die Schwurhand auf die linke Brust. Da man im Falle eines ®Meineids in der Schwurhand das schuldige Werkzeug sah, bestand die Strafe im Abschlagen der Schwurfinger oder der Schwurhand (s. spiegelnde Strafen). Die Eidgebärde wurde als symbolischer Hinweis auf den angerufenen dreieinigen Gott gedeutet. Da die Zunge als sprechendes Organ an einem Meineid Anteil hatte, richtete sich gegen sie die spiegelnde Strafe des Zungeausreißens.