Territorium

Aus Mittelalter-Lexikon
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Territorium (mlat., = umgrenztes Gebiet). Der Begriff steht im FMA. für umgrenzten Landbesitz mit allem darauf befindlichen Nutz- und Wildflächen sowie für die Herrschaftsgewalt über dieses Gebiet und alle darauf beheimateten Leute (s. Grundherrschaft). Vom 12. Jh. an zogen die ranghohen weltl. und geistl. Fürsten (Reichsfürsten, Herzöge, Markgrafen und einige Grafen, Erzbischöfe, Bischöfe und einige Äbte) die Herrschaftsgewalt über die Territorien lehensrechtlich tiefer stehender Adeliger an sich, es kam zur Bildung von Territorialstaaten, in denen der Landesherr unter Mitwirkung der Landstände autonom über Gegenstände der Justiz, der Verwaltung, des Finanz- und Militärwesens entschied. Im Norden des Reiches entstanden die Territorialstaaten der Herren von Brabant, Flandern, Geldern, Holland, Jülich, Braunschweig, Lüneburg, Mecklenburg und Pommern, in der Mitte die der Herren von Lothringen, Pfalz, Hessen, Brandenburg und Meißen, im Süden die von Burgund, Baden, Württemberg, Bayern, Böhmen und Österreich. Während im SMA. die fürstlichen Territorien zu funktionierenden Staatsgebilden geworden waren, konnte das Reich keine entsprechende Organisation entwickeln.
(s. Landesherrschaft, städtischer Landbesitz)