Unzucht
Unzucht (mhd. unzuht = Mangel an Zucht, Betragen gegen Sitte und Anstand, sexuelles Fehlverhalten; mlat. luxuria, fornicatio). Der Begriff bezieht sich im kirchlichen Sinne ausschließlich auf sexuelle Betätigungen, die nicht zwischen Eheleuten, nicht mit dem alleinigen Ziel der Zeugung und nicht in der einzig zulässigen Stellung (bei der der Mann auf der ihm zugewandten Frau liegt) erfolgen. Alle anderen Formen hetero- oder homoerotischer oder selbstbezogener Sexualität, Koitus interruptus, Analverkehr sowie der sexuelle Verkehr mit Tieren (Bestialität) galten als widernatürlich (contra naturam) und schwer sündhaft, und wurden mit drakonischen ®Kirchenstrafen belegt. Selbst auf unfreiwillige Pollution stand Strafe. (Maike Vogt-Lüersen zitiert aus einem ma. Bußbuch: "Wer gegen seinen Willen eine Pollution erleidet, ..., soll sieben Tage Buße tun, 50 Psalmen beten und am Mittwoch und Freitag bis zur Non (etwa 15 Uhr) oder Vesper (etwa 18 Uhr) fasten.")
Unzüchtigen Handlungen wurde in ma. ®Bußbüchern derart breiter Raum gewidmet, dass man den Menschen der Zeit durchaus eine fruchtbare sexuelle Phantasie zutrauen darf.
(s.a. Homosexualität, Masturbation, Sodomie)