Vogtei, städtische

Aus Mittelalter-Lexikon
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Vogtei, städtische. Das Stadtregiment wurde vom ®Vogt stellvertretend für den königlichen, fürstlichen oder kirchlichen Stadtherrn ausgeübt. Und dieser Vogt beanspruchte ein repräsentatives Gebäude im Stadtzentrum als Amtssitz. Hier wurde Recht gesprochen und fanden Verwaltungsakte statt. Der Form nach war das Vogteigebäude ein mehrstöckiges Steinhaus mit einem - dem hochgelegenen Eingang vorgelagerten Verkündigungsaltan-, mit einem dahintergelegenen beheizbaren Empfangsraum und Amtsstuben sowie einem Festsaal im Obergeschoss. Viele der oder Vogteibauten sind – nachdem die Stadtherrschaft an die Bürger gekommen war – in Rathäuser umgewandelt oder aufgelöst worden. Da die Bürgerschaft im ehemaligen Vogtshaus ihrer Stadtherrschaft huldigten und den ®Bürgereid leisteten, wurde es nunmehr auch „Schwörhaus“ genannt. (s. Vogtei)