Zunftwappen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Zunftwappen (nach Grenser, 1889)

Zunftwappen. Anfangs führten die Zünfte und Gilden ihr Gemeinschaftszeichen im Siegel und im Banner. Erstmals im 14. Jahrhnundert wurden diese Zeichen nach heraldischer Manier in ein Schild gesetzt, welches von den Meistern als Garantiezeichen für zunftgemäße Arbeit ausgehängt werden durfte. Die Zunftwappen wurden vom Kaiser, von den Hofkanzleien und von den Landesfürsten durch Wappenbriefe bestätigt. Sie unterschieden sich von Land zu Land und konnten – als auszeichnendes Privileg – mit dem Wappen des Landesherren oder einem Stadtwappen verbunden sein. Die Wappen waren in den meisten Fällen "redend", zeigten Handwerksgerät oder Erzeugnisse, die eine Zuordnung leicht machten, beziehungsweise den ®Zunftpatron oder dessen Attribute. Zunftwappen kennzeichneten Zunfthäuser und Gesellenherbergen, erschienen an Altären oder am Gestühl der Pfarrkirchen, auf Innungsfahnen und Grabsteinen, schmückten Zunftladen und -kleinodien.

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