Gegenkönig
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Gegenkönig. Von einer Fürstenfraktion zum König Gewählter, der dem regierenden König entgegengestellt wurde; z.B. ®Otto IV. gegen ®Philipp von Schwaben, ®Friedrich der Schöne gegen ®Ludwig IV. den Bayern, ®Ruprecht III. von Wittelsbach gegen ®Wenzel den Faulen.