Graben
Graben (mhd. grabe, zu: mhd. graben = eine Vertiefung im Erdreich ausheben; auch: ausschaben, aushöhlen, gravieren). Der Graben als die einfachste Form eines Annäherungshindernisses vor der eigentlichen ®Befestigungen ist bereits für die Jungsteinzeit belegt. Üblicherweise steht er in Zusammenhang mit einem nachgelagerten Wall oder einer Mauer. Der Graben kann das zu schützende Areal ganz umziehen („Ringgraben“) oder nur einen besonders gefährdeten Abschnitt sichern („Abschnitts-“, „Tor-“, Halsgraben“). Das ausgehobene Material wurde häufig zur Hebung des geschützten Baugrundes verwendet. Gräben, die tiefer waren, als ein schaufelnder Mann die Erde hinauszuwerfen vermochte, waren im MA. genehmigungspflichtig. Wo die Möglichkeit dazu bestand, ließ man den Graben mit Wasser volllaufen. Der fortifikatorische Vorteil des Wassergrabens relativierte sich bei Frost, der eine tragfähige Eisdecke entstehen ließ.
(s. Abschnittsburg, Berme, Burgtor, Halsgraben, Zugbrücke)