Grenze

Aus Mittelalter-Lexikon
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Grenze (mhd greniz = Ecke, Kante, Grenze; v. slaw. graniza; auch marke, marc, march; lat. limes, terminus; eine Trennungslinie zwischen zwei Gebieten). Von Menschen gesetzte Grenzen machen Fremdes von Eigenem unterscheidbar; sie können geographischer, ethnischer, religiöser, kultureller und politischer Natur sein. Auf den ma. ®mappae mundi sind keine politischen Grenzlinien eingezeichnet, da diese die Erde, für die symbolisch der Leib Christi stand, zerschnitten hätten. Natürliche Hindernisse wie Meere und Flussläufe schieden die Kontinente, eine unüberwindliche Mauer oder ein hohes Gebirge umschloss den Garten Eden. Auf der Ebstorfer Weltkarte ist die einzige von Menschenhand gezogene Grenze diejenige, mit welcher Alexander d. Gr. die schrecklichen Völker Gog und Magog eingeschlossen hatte.
Im Nahbereich war das von einer Einzelperson oder einer Gemeinschaft als Eigenbesitz betrachtete Areal vom Umland durch natürliche Scheiden (Wasserläufe, Wälder, markante Naturzeichen wie Felsen oder Bäume) oder durch gesetzte Zeichen wie Steinhaufen, Pfähle, Grenzsteine, Hecken, Zäune oder Mauern abgegrenzt. An den Grenzen landes- oder stadtherrlicher Hoheitsgebiete wurde Waren- bzw. Personenzoll (s. Zoll) auf Ein- und Durchfuhr erhoben.
Grenzmarkierungen galten als unverletzlich; sie genossen besonderen rechtlichen Schutz gegen absichtliche oder fahrlässige Veränderung wie z.B. durch Abpflügen von einem Acker, durch falsches Vermessen oder falsches Beschwören einer Grenze, durch Verrücken oder Entfernen von Grenzmarken. Die angedrohten grausamen Strafen für Grenzfrevler - etwa kopfunter Eingegraben-werden oder Kopf-abpflügen - dürften symbolisch verstanden werden und sollten der Abschreckung dienen.
Im Volksglauben verlor an Gemarkungen von außen kommende Zauberkraft ihre Wirkung.
(s. Etter, Feldgeschworene, Gebück, Mark (Grenzmark), Markscheidekunst, Zäune)