Handfeuerwaffen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Handfeuerwaffen (handpuchssen). Bald nach der Erfindung der Schießpulvergeschütze (s. Artillerie) kamen leichte Feuerwaffen (Faust-, Hand-, Standrohre, Faust-, Hakenbüchsen) in Gebrauch, wie ein Eintrag in den Genter Annalen beweist: "In dit jaer [1313] was aldereerst ghewonden in Duutschland het gebruuk der bussen". In Deutschland sind Handfeuerwaffen erstmals 1379 für Regensburg belegt. Sie wurden allerdings noch bis ins 15. Jh. von der Armbrust an Ladegeschwindigkeit, Wirkung und Treffsicherheit übertroffen. Das kurze Bronze- oder Stahlrohr war auf dem Vorderende eines etwa 90 cm langen, sich nach hinten verjüngenden Holzschaftes gelagert und mit Eisenbändern befestigt; geladen wurde von der Mündung her (Vorderlader), gezündet mit einem glühenden Draht (Loseisen), später mittels einer ®Lunte durch das Zündloch. In der 2. Hälfte des 15. Jh. wurde das Zündloch an die Seite der Büchse gerückt und mit einer Pfanne für das Zündpulver unterlegt, welches mit dem S-förmigen Luntenschloss gezündet wurde. Als Geschosse dienten Steinkugeln, ein Feurwerksbuch von 1422 erwähnt erstmals Bleikugeln. Schwerere Kaliber brauchten einen Bock oder die Wallmauer als Unterlage, auf der sie mit Haken gehaltert wurden, um den Rückstoß abzufangen (Hakenbüchse, Arkebuse, Hakebuse). Der Durchmesser der Geschosse betrug 1 bis 1,5 cm für die kleinen Handbüchsen und 1,8 bis 2,7cm für die Hakenbüchsen.
(s. Hakenbüchse, Petrinal, Pfeilbüchse, Schützengilden)