Kaiserrecht

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kaiserrecht. Darunter ist für das 13. – 16. Jh. alles Recht zu verstehen, dessen Quelle der ®Kaiser ist oder sein soll. Darunter fällt deutsches wie Römisches Recht. Als „Großes Kaiserrecht“ wird der ®Schwabenspiegel bezeichnet, als „Kleines Kaiserrecht“ der jüngere sog. ®Frankenspiegel. Zum Kaiserrecht zählen u.a. auch die die ®Landfrieden, das Recht der Reichstädte und das rezipierte Römische Recht.