Kirchenschriftsteller
Kirchenschriftsteller (lat. scriptores ecclesiastici). Altchristliche Autoren aus der Zeit bis etwa 600, deren Rechtgläubigkeit, Heiligmäßigkeit, kirchliche Anerkennung und Kompetenz der Tradition außer Zweifel standen, wurden schon im MA. als "Kirchenväter" (patres ecclesiae) verehrt. (Fehlte eine der drei ersten Eigenschaften, so sprach man von der betreffenden Person als von einem Kirchenschriftsteller. Fehlte die letzte Eigenschaft, so nannte man den Autor einen Kirchenlehrer.) Grundlegende Aussagen der Kirchenväter zu Glaubensdingen galten als unfehlbar und wurden bei dogmatischen Disputen zur Beweisführung zitiert. Zu den frühchristl. Autoren, die als die vier "Kirchenväter" verehrt und gleich hinter den Aposteln und Evangelisten geführt wurden, zählten ® Ambrosius von Mailand, ® Augustinus, ® Hieronymus und ® Gregor d. Gr..
Kirchenväter der byzantinischen Kirche wurden von röm. Autoritäten zwar anerkannt, jedoch als nachrangig eingestuft. (Die vier Kirchenväter der Ostkirche waren: Basilios, Gregor von Nazianz, Johannes Chrysostomos, Athanasios.)
Ma. Autoritäten, die vom Papst oder von einem Konzil für die Weiterentwicklung des kathol. Glaubens mit dem Ehrentitel "Kirchenlehrer" (Doctor ecclesiae) ausgezeichnet worden waren, rangierten, was ihre theologische Reputation und damit die Beweiskraft ihrer Sätze anbetraf, meist hinter den Kirchenvätern. Zu den wichtigsten und heiliggesprochenen Kichenlehrern zählen: Isidor von Sevilla, Beda Venerabilis, Petrus Damiani, Bernhard von Clairvaux, Thomas von Aquin, Bonaventura und Albertus Magnus.
(s. Apologie, Patristik)