Klosterreformen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Klosterreformen. Seit dem FMA. standen die abendländ. Klöster durch die adlige Herkunft vieler ihrer Mitglieder und deren Lebensweise sowie durch die Verflechtung mit den Interessen ihrer weltl. Stifter oder Gönner in der Gefahr, zu verweltlichen und die Klosterzucht zu vernachlässigen. Gegen diese Gefährung wandten sich wiederholte Bemühungen, zu den monastischen Regeln des hl. Benedikt zurückzukehren. („Die ma. Geschichte der Klöster lässt sich verallgemeinernd durch die Stichworte Konsolidierung, Niedergang und Reform charakterisieren“, HDR.)
Im 9. Jh. war es ®Benedikt von Aniane, der eine überarbeitete Fassung der Regula Benedicti für das ganze Frankenreich verbindlich machte. Auf der Grundlage der Regelauslegung des Benedikt v. Aniane stand die vom Kloster Cluny ausgehende ®Cluniazensiche Reformbewegung des 10. - 12. Jh. Diese konnte im Dt. Reich jedoch erst an Boden gewinnen, nachdem die ®Hirsauer Reform, welche der konkurrierenden Reform von ®Gorze angeschlossen war, für die ®Kluniazenser gewonnen worden war. Vom 11. Jh. an entstanden die ®Reformorden der ®Zisterzienser, ®Prämonstratenser, ®Kamaldulenser und ®Kartäuser. Um die Mitte des 15. Jh. breitete sich die ®Bursfelder Reform-Kongregation aus, die sich auf die Benediktregel und auf die Regeln der Kartäuser und der Augustiner-Chorherren stützte. Ihr gehörten zeitweise um 200 Mönchs- und Nonnenklöster in Nieder- und Mitteldeutschland an. In Bayern und der Oberpfalz gewann die ®Kastler Reform, in Österreich und Süddeutschland die ®Melker Reform an Bedeutung.