Kommendation

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kommendation (v. lat. commendare = anvertrauen). Die Unterstellung eines freien Mannes unter die ®Munt (mundium, mundeburdis, patrocinium) eines Mächtigen wurde in einem feierlichen rituellen Akt – der Kommendation – besiegelt, während dessen der künftige Vasall knieend seine gefalteten Hände in die des Muntherren (dominus) legte (s. manuum immixtio), und Treue, Dienst und Gehorsam gelobte. Der Muntherr seinerseits verpflichtete sich dem Vasallen zu Schutz und Unterhalt. Die Erfüllung der Vasallenpflichten waren somit auch abhängig von der Erfüllung der Pflichten durch den Herren (Vertrag auf Gegenseitigkeit). Als Geste der Freundschaft und Einigkeit („consensus fidelium“) küssten sich Herr und Untergebener am Ende der Zeremonie auf den Mund. – Der Vertrag erlosch mit dem Tod eines der Vertragspartner.
(s. beneficium, consilium, Lehen, Mannschaft, Vasall)