Preise

Aus Mittelalter-Lexikon
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Preise (mhd. pris = Ruhm, Lob, Wert, Preis; seit dem 16. Jh. auch mit der Bedeutung "Geldwert, Kaufwert"; v. lat. pretium über afrz. pris). Schon im FMA. sorgten sich die Herrschenden um die Versorgung – besonders der ärmeren Schichten – mit lebenswichtigen Bedarfsgütern in angemessener Qualität und zu gerechten Preisen (iustum pretium; s. Warenschau). Diese strafbewehrten Verordnungen verloren mit dem Ende der Karolingerzeit weitgehend an Wirksamkeit, bis sie im 12. Jh. in den Landes- und Stadtrechten wieder auflebten. Brotpreistaxen entstanden vermehrt in der zweiten Hälfte des 13. Jh. in Köln und Soest, frühe Verordnungen zu Preisen von Fleisch, Fisch und Käse wurden – ebenfalls in Köln – 1348, 1385 bzw. 1438 erlassen. Bei Preisüberschreitungen sowie Beanstandungen von Gewicht und Qualität drohten – je nach Gewicht der Rechtsverletzung – Strafen wie Bußzahlung, Warenbeschlagnahmung, Geschäftsschließung, öffentliche Diffamierung, Aberkennung der Bürgerrechte und Verbannung aus der Stadt. Preistreibend wirkte sich der wucherische ®Fürkauf von Waren wie z.B. Wolle, Salz, Korn, Silber oder Blei dadurch aus, dass diese Waren dem Markt durch Hortung entzogen und so künstlich verknappt wurden. Auch hiergegen wandten sich städt. Verordnungen mit Strafen wie etwa Bußzahlung, Warenbeschlagnahmung und Ausweisung.
Die Endpreise von Handelswaren wurden mitbestimmt durch Ausgaben für ® Zoll und Maut, für Fracht-, Weg-, Pflaster- und Brückengelder, für Geleitschutz (s. Geleit(srecht)) und Botendienste (s. Bote). Derartige Mehrkosten schlugen umso mehr zu Buche, je kostbarer die Ware und je länger der Transportweg waren.
(s. Honorar, Kaufkraft des Geldes, Konsumentenschutz, Preisschwankungen)