Rechtsschulen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rechtsschulen. Während des ganzen MA. hat es Rechtsschulen in dem Sinn gegeben, dass rechtskundige Männer ihr Wissen an Schüler weitergaben, üblicherweise im Rahmen des Rhetorikunterrichts, wie er an Kloster- oder Domschulen erteilt wurde. Nach der Rezeption des Römischen Rechts begründete um 1100 der Magister ®Irnerius die Rechtsschule von ®Bologna, die sich in der Folgezeit zu einer Institution von europaweitem Einfluss entwickelte. Sie baute auf spätantiken Texten auf, welche den Rechtsbedürfnissen der Kirche nicht genügten; und so entstand um 1150 – ebenfalls in Bologna – eine Schule für kanonisches Recht. Für beide Schulen bildete sich bis zum Ende des 12. Jh. ein geregelter Lehrbetrieb heraus. Rechtsschulen nach Bologneser Art verbreiteten sich bald im ganzen chrsitl. Europa, und bis zum Ende des MA. sollten an über 80 Orten Rechtsgelehrte ausgebildet werden: von Upsala, Krakau und Buda über Prag, Wien, Heidelberg, Köln, Erfurt, Leipzig, Würzburg, Freiburg/Br., Basel, Ingolstadt, Trier, Tübingen und Mainz bis Rom, Verona, Florenz, Neapel, Salerno, Montpellier, Avignon, Paris, Cambridge, Catania, Salamanca, Coimbra und viele andere mehr.
(s. Jurist, kanonisches Recht, Universität)