Reichsstraßen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Reichsstraßen (des Richs straßen; viae regiae, v. publicae, stratae regales). Straßen, die für das Reich von vorrangiger Bedeutung waren und für die es besondere Rechte beanspruchte (z.B. das Zollregal, Friedensschutz und die Unverrückbarkeit der Trassenführung). Unter Reichstraßen verstand man ursprünglich alle Fernstraßen; da das Straßenregal jedoch wie andere Regalien nach Lehnsrecht vergeben werden konnte, sanken viele – z.T auch nur auf Teilstrecken – zu Landesstraßen ab. Straßenzölle und Einkünfte aus dem Geleit sollten zu Unterhalt und Sicherung der Fernstraßen benutzt werden, kamen diesem Zweck aber nur selten zugute.
Nachfolgend einige der wichtigsten Reichsstraßen nördlich der Alpen: Die Heerstraßen Aachen-Frankfurt, Köln-Reims; die Hohe Straße Köln-Frankfurt; die Reichsstraßen Nürnberg-Frankfurt und Nürnberg-Prag; die ®Hellwege Flandern-Magdeburg und Dortmund-Bremen.
(s. Geleit, Regalien, Straßen und Wege, Via regia, Zoll)