Rittertum
Rittertum. Im 8. Jh. entwickelte sich ein Berufskriegerstand, der ausschließlich aus berittenen Kämpfern bestand. Deren ®Schlachtross und schwere ®Rüstung waren so kostspielig, ihre Kampfschulung so zeitaufwendig, dass das Vermögen der meisten Vasallen überfordert gewesen wäre, hätte ihnen nicht der Feudalherr Landgüter in Leihe (als Lehen) übertragen. Dieses Lehensverhältnis verpflichtete den Lehensnehmer zu Diensten (vornehmlich Waffendienst) in der Gefolgschaft des Lehnsherren, wie den Herren zum Schutz seiner Vasallen. Der Lehnsvertrag wurde durch einen feierlichen Akt (Lehenseid; s. manuum immixtio) besiegelt. In den Berufsstand der berittenen Streiter, der ®Ritter, konnten anfänglich Freie wie Unfreie eintreten. Nachdem das Lehen erblich geworden war, traten nur noch ®Ritterbürtige in die Lehnsfolge ein, schloss sich der Ritterstand gegenüber Neuzugängen ab. Sitz des Ritters war die ®Burg, die ihm als befestigter Wohnsitz, als strategische Basis, als Verwaltungs- und Bevorratungszentrum, als Repräsentationsrahmen und endlich als Vermögensobjekt diente.
Seinen unverwechselbaren Charakter bekam das abendländische Rittertum durch Verschmelzung ritterlich-höfischer Tugenden mit dem kirchlichen Gebot zu sittlicher Reinheit, zum Schutz der Glaubens, der Wehrlosen und der Armen. Es entstand das Idealbild einer elitären Ritterkaste, die sich durch ein eigenes Tugendsystem, die ®Ritterlichkeit, auszeichnen sollte. (Dabei dürfte nur ein unbedeutender Teil der illiteraten, rauflustigen, geldgierigen Burgherren dem Vorbild entsprochen haben, wie es in Literatur und bildender Kunst vorgestellt wurde.)
Im SMA. verlor die ritterhafte Kampfesweise durch die verbesserte Taktik des Fußvolkes und durch das Erstarken der Feuerwaffen ihren kriegerischen Wert. Gleichzeitig wurde die ökonomische Basis der Rittergüter durch die Folgen der ®Agrarkrise und durch die wirtschaftliche Sogwirkung der Städte geschwächt. Vom Rittertum blieb nur ein verklärender Nachklang aus der "guten alten Zeit".