Stiftung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Stiftung (mhd. stiftunge, lat. traditio, venditio). Die Zuwendung von Vermögenswerten (Naturalien, Bargeld, Liegenschaften, laufenden Einnahmen) für bestimmte karitative oder religiöse Zwecke mit dem Ziel, das eigene Seelenheil zu fördern, stellte die wichtigste Vermögensquelle der Kirche im MA. dar. Schenkungen und Stiftungen geschahen "pro remedio et salute animae", "pro animae redemptione et comparatione vitae eternae", "pro peccatorum et facinorum remissione". Außer wegen des jenseitigen Heils wurden Stiftungen auch eingerichtet, um in einem bestimmten irdischen Anliegen Hilfe zu erhalten oder um nach dem Tod bei den Lebenden im Gedächtnis zu bleiben (s. memoria). Als Stifter traten Frauen und Männer, Kleriker und Laien, Hochgestellte und gewöhnliche Leute auf. Der Begriff „Stiftung“ wurde außer auf den Akt der Zuwidmung auch auf die daraus entstandene Einrichtung (Kloster, Spital, Kirche) angewandt. Im Stiftungsbrief, der zu Lebzeiten des Stifters oder nach dessen Ableben als Testament (Legat) beurkundet wurde, war die Zweckbestimmung der Stiftung festgelegt: Klostergründung, Förderung eines Kirchenbaus ("ad fabricam ecclesiae pertinens"), Brückenbau, Ausstattung einer Pfarrstelle (Pfründe), Zuwendungen an Bedürftige, Errichtung und Unterhalt karitativer Einrichtungen (Armen- und Krankenspitäler), Abhaltung von Seelenmessen und Gedenkgottesdiensten u.a.m. Bei Klosterstiftungen traten die Stifter häufig als Eigenkirchenherren und Vögte auf, nutzten sie zur Unterbringung und Versorgung von Familienangehörigen und als Begräbnisstätte. Oft wurde das Stiftungsgut auch nur unter der Bedingung übertragen, dass es der Tradent von der beschenkten Institution als Lehen zu vereinbarten Bedingungen wieder zurückübertragen bekam ("precaria oblata"). Als eigentlicher Empfänger einer Stiftung galt allgemein der Schutzpatron der beschenkten Kirche, an dessen Reliquienschrein denn auch die Schenkungsurkunde oder eine Erdscholle vom Stiftsland niedergelegt wurde. Da derartige Vermögensübertragungen häufig mit rechtlichen Komplikationen verbunden waren – etwa wenn Verwandte des Stifters die Stiftung anfochten –, wurde die Rechtskunde zu einem festen Bestandteil des Unterrichts an Kloster- und Domschulen. In diesem Umstand dürfte der Grund für die schriftliche Niederlegung, Übersetzung und Verbreitung von Texten der Volksrechte durch gelehrte Mönche zu suchen sein.
(s. Ablass, Almosen, caritas, Seelenmesse, Stift, Testament)