Seelenmesse
Seelenmesse (mhd. sel-messe, sel-ambaht, jar-zit, jar-gezit, requianz; lat. missa pro defunctis, anniversarius; auch: requiem, nach dem ersten Wort des Introitus „Requiem aeternam dona eis, Domine“ = „Herr, gib ihnen die ewige Ruhe“.) Das Wort bezeichnet eine Heilige Messe, die alljährlich am Todestag eines Verstorbenen zu dessen Gedenken und zur Förderung seines Seelenheils gehalten wurde. Der Brauch, sich um das Heil der armen Seelen zu kümmern, war schon um 11./12. Jh. von Gebetsbruderschaften gepflegt worden. Er erfuhr im 13. Jh. mit der Durchsetzung der Fegfeuerlehre allgemeine Annahme. Für das Abhalten der Totenliturgie und damit für die Tilgung oder Verkürzung zeitlicher Fegfeuerstrafen waren der zuständigen Pfarrkirche, einer Kloster- oder Bischofskirche oder einem Spital finanzielle oder materielle Zuwendungen zu leisten, die üblicherweise testamentarisch, häufig erst auf dem Totenbett verfügt wurden. Stiftungen in diesem Anliegen konnten Altäre, Tafelbilder, kultisches Gerät, gemünztes oder ungemünztes Edelmetall, Schmuck, Grundbesitz oder Immobilien sein. Die testamentarischen Stiftungen "in salutem animae" konnten auch auf mehrere geistliche Institutionen verteilt werden. - Je reicher also einer zu spenden vermochte, in desto größerem Maße konnten ihm Fegfeuerqualen erlassen werden. „Hat ... der durchschnittliche Wiener Stadtbewohner um 1400 die Gewohnheit, 30 Seelenmessen zu stiften, so sind beim Wohlhabenden ... 1.000 Seelenmessen oder mehr ... nachweisbar.“ (Zit. nach H. Kühnel).
(s. Almosen, Bruderschaften, Fegfeuer, Memoria, Seelbuch, Stiftung, Testament)