Stadt

Aus Mittelalter-Lexikon
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Stadt (mhd. stat = Ort, Stätte, Stadt; mlat. civitas, oppidum, castrum, urbs). Eine mi mehr als ca. 10.000 Einwohnern relativ große und räumlich verdichtete Ansammlung von Wohnstätten, deren Inhaber im wesentlichen von Handel und Gewerbe, nicht oder nur zu einem Teil von landwirtschaftlicher Tätigkeit leben und einen herausgehobenen rechtlichen Status innehaben. Schwerpunktmäßig kann eine Stadt auch Bedeutung haben als Bischofssitz, als Verwaltungs-, Verteidigungs- oder Verkehrszentrum, als Bergbau-, Salinen- oder Hafenort, als Sitz einer Unversität oder eines überregionalen Wallfahrtzieles. Idealtypischerweise ist eine ma. Stadt durch eine Befestigungsmauer vom Umland abgegrenzt.
(s. Ackerbürgerstadt, Bergstädte, Bischofsstadt, Doppelstadt, Hafenstädte, Handelsstädte s. Handelszentren, Hansestädte s. Hanse, Landesstädte, Messestädte s. Messen (Ökon.), Neustadt, Rathaus, Ratsverfassung, Reichsstädte, Residenzstädte s. Residenz, Stadtanlage, Stadtbäche, Stadtbefestigung, Stadtbevölkerung, Städtebünde, Stadtentwicklung, Stadtgericht, Stadthaus, Stadtherrschaft, Stadtkirche, Stadtklöster, Stadtpatrone, Stadtrecht, Stadtwappen, Universitätsstädte s. Universität, Suburbium)