Verlobung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Verlobung (mhd. verlobnisse; lat. sponsilium, desponsatio). Heiraten wurden von den Eltern schon im Kindesalter der Ehekandidaten ausgemacht. Mannbare Heiratswillige ließen durch Brautwerber (mhd. werbære, vrier) eine standesgemäße und möglichst vorteilhafte Partie auskundschaften oder zogen selbst auf Brautschau aus. Zwischen der Sippe der Ausersehenen und der des Heiratswilligen wurden Verhandlungen wie bei einem Handelsgeschäft geführt, die bei Einigung Abmachungen über Brautpreis, Mitgift, Heiratstermin usw. erbrachten und mit Handschlag besiegelt wurden. Gegenseitige Zuneigung oder gar Liebe der zukünftigen Eheleute war – wenn überhaupt – von untergeordneter Bedeutung. Hörige bedurften der Erlaubnis ihres Herrn, wofern ihre Verehelichung nicht von diesem arrangiert wurde. Die Einwilligung der Brautleute wurde erst vom 4. Laterankonzil (1215) an als Voraussetzung einer Verehelichung betrachtet (Konsensehe).
Das Verlöbnis verpflichtete die Braut zur Treue gegenüber ihrem Verlobten; dieser musste, sollte er sich von seinem Eheversprechen zurückziehen, eine Bußzahlung leisten.
Als äußeres Zeichen der Zusammengehörigkeit und wechselseitigen Treue sowie als Quittung für den Erhalt der Mitgift bekam die Braut von ihrem Zukünftigen einen Verlobungsring geschenkt. Dieser konnte in oberschichtlichen Kreisen kostbar gearbeitet und mit Diamanten geschmückt sein.
(s. Brautlauf, Brautlied, Eheschließung, Polternacht, Ring)