Wachttürme
Wachttürme (auch Warttürme, v. mhd. wart = Platz, von dem aus gespäht wird; mlat. speculae). Die Früherkennung nahender Gefahren (Kriegsvolk, Unwetter, Feuer) konnte lebensrettend sein, und so wandte man große Mittel für die Errichtung hochragender, weiten Ausblick gewährender Türme auf, von denen bei Tag und Nacht ein ®Türmer Ausschau hielt. Auf Burgen bot der ®Bergfried, in Städten der höchste ®Kirch- oder ®Stadtturm die geeignete Wächterplattform. (Insofern unterscheidet sich der dt. Bergfried prinzipiell vom normannisch-frz. donjon [v. vulglat. dominatio = Herrschaft], vom normannisch-engl. keep sowie von den normann. Burgen und denen der Staufer in Unteritalien, als ersterer hauptsächlich Turmwarte, letztere herrschaftliche Wohntürme waren.) Bei drohender Gefahr hatten die Wächter Alarm zu schlagen, ggf. den Alarm durch Feuerzeichen an andere Türmer weiterzugeben (s. Signalfeuer). Im SMA. entstanden ganze Systeme derartiger Warten; so z.B. im „Marggrafthum Brandenburg oberhalb deß Gebürgs“, der Gegend zwischen Rauhem Kulm (Oberpfalz) im Süden und Hof im Norden, zwischen Kulmbach im Westen und Wunsidel im Osten. In einer Wartordnung von 1498 sind die 11 Warten aufgeführt und die Aufgaben der Wachleute beschrieben. (Die Wächter waren verpflichtet, das Umland und die anderen Wachttürme stets sorgsam zu beobachten. Sie mussten je einen Haufen trockenes und grünes Reisig bereit halten, um jederzeit sowohl ein hell aufflammendes als auch ein stark qualmendes Feuer entfachen zu können. Nachdem der Feueralarm gesetzt war, musste dem nächsten markgräflichen Amtmann darüber Meldung gemacht werden, von wo die ersten Feuerzeichen ausgegangen waren.)