Weihe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Weihe (ahd. wihen = heiligen; lat. consecratio) heißt das christl. Ritual, bei dem eine Person (Priester, Bischof, Abt) oder eine zum Kult bestimmte Sache (Altar, Kirche, Kirchenglocke) durch Segnung gereinigt und dem Dienst an Gott geweiht wird. Seit dem 3. Jh. war die Zahl der geistlichen Weihegrade auf sieben festgelegt und seit 1203 in zwei Gruppen unterteilt: vier niedere (®Ostiarius, ®Lektor, ®Exorzist und ®Akoluth) und drei höhere (®Subdiakon, ®Diakon und Presbyter [s. Priester]). Bei der Bischofsweihe kommt zum Segen noch die Salbung (Konsekration) mit liturgischen Weiheöl (Chrisam).
Ob eine Weihehandlung, die – irrtümlich oder nicht – an einer Frau vollzogen wurde, Wirkung haben könne, war lange Zeit umstritten. Thomas von Aquin setzte, aristotelischem Urteil folgend, die Meinung durch, dass eine Frau wegen des ihr eigentümlichen „defectus naturae“ und ihrer „deformitas“ grundsätzlich nicht ordinierbar sei. Weihen, die von unrechtmäßig Ordinierten erteilt worden waren, waren wirkungslos.