Wunder

Aus Mittelalter-Lexikon
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Wunder (mhd. wunder, ahd. wuntari; lat. miraculum, signum, prodigium, mirabilium, virtus, paradoxum). Ein Geschehen, das die Kontinuität der naturgesetzlichen Kausalität durchbricht, das jeder Erfahrung und rationalen Erkenntnis widerspricht, und stets verweishaft mit dem Bereich des Heiligen in Verbindung steht. (Unsere heutige Vorstellung von einem Wunder konnte sich erst nach dem Ende des MA. herausbilden, als die Existenz und universelle Gültigkeit der Naturgesetze allgemein anerkannt waren.) Nach Augustinus ein wunderbares, von Gott in Szene gesetztes Ereignis praeter oder supra naturam, nicht contra naturam. Die Wunder, von denen die Bibel berichtet, sollen die übernatürliche Macht Gottes beweisen, sollen den Glauben an Gott bestärken. Den Gläubigen ficht die Kausalitätsdurchbrechung im Mirakel nicht an, er sieht keine solche, da Gott in seiner Allmacht jedes Zeichen – auch entgegen natürlichen Wirkzusammenhängen – zu setzen vermag.
Scholastische Denker wie z.B. Albertus Magnus hielten Wunder nicht für Gegenstände philosophischen Denkens: „Philosophieren heißt, für eine bekannte Wirkung die richtige Ursache klar und sicher festzustellen, den Beweis für dieses ursächliche Verhältnis beizubringen ...“ Von Gott bewirkte Wunder waren somit von einer philosophischen Betrachtung ausgeschlossen.
Der unter Heiden seit jeher überlieferte Glaube an die Wunderkraft von Hexenmeistern, Schamanen oder sonstigen Eingeweihten wurde von christlichen Missionaren als wirksames propagandistisches Instrument erkannt und für die Heiligen der Kirche mit Beschlag belegt ("Bestätigungswunder"). Anstelle heidnischer Götter, Naturgeister und Dämonen waren es nun der Christengott und seine Heiligen, in deren Namen Wunder bewirkt wurden. Wunderwirkung traute man auch den ®Reliquien Heiliger zu. Zahl und Umfang von Wunderberichten und Heiligenverehrung schwollen im frühem Christentum und noch im FMA. in inflationärer Weise an. Erst unter dem Einfluss aristotelischen Denkens entwickelte die Kirche ein differenzierteres Verhältnis zum Wunderglauben. Als Wunder sollten nur solche unbegreifbaren Ereignisse anerkannt werden, bei denen die göttliche Verursachung erkennbar ist. (Thomas von Aquin definiert Wunder als "das, was mit Übergehung der uns bekannten Ursachen von Gott geschieht".) Wunder und der Glaube an solche waren für den mittelalterlichen Menschen von großer Bedeutung. Sie "ereigneten" sich außer im gesicherten Feld des katholischen Glaubens gleichermaßen im Bereich des ®Volks- und ®Aberglaubens. Da sie hier aber nicht mit dem vorbildlich christlichen Lebenswandel des Thaumaturgen verknüpft waren, galten sie der Kirche als Betrug, später als Teufels- und Dämonenwerk und wurden entsprechend verfolgt. Gegen die fromme Fabuliersucht naiver Gläubiger erging auf der Breslauer Synode von 1446 das strenge Verbot, Wundergerüchte in die Welt zu setzen und zu verbreiten.
Erst moderne Tiefenpsychologie und Psychosomatik machten Heilungswunder theoretisch erklärbar, holten sie aus dem Bereich des Außernatürlichen in den der naturgesetzlichen Kohärenz. Zu Heilwundern sei hier ein Ausspruch des Chirurgen E. Lieck zitiert: "Es gibt keine Betriebsstörung im lebenden Organismus, keine Krankheit, mögen wir sie funktionell oder organisch nennen, die nicht der seelischen Beeinflussung mehr oder weniger zugänglich wäre."
Weit weniger häufig als von Heilwundern berichten Bibel und ma. Mirakelbücher von Strafwundern. Beispiele aus dem AT: Gott selbst tat Strafwunder mit der Sintflut oder mit der Vernichtung der Städte Sodom und Gomorrha; der Prophet Elischa verfluchte einige Burschen, die ihn wegen seiner Glatze verspottet hatten; prompt kamen zwei Bären aus dem Wald und zerrissen zweiundvierzig der jungen Leute (2 Kön. 2,23 ff; zit nach P. Dinzelbacher). In der Lebensbeschreibung des hl. Goar (6. Jh.), die der Prümer Mönch Wandalbert unter dem Titel „Vita et miracula Goaris“ im 9. Jh. verfasst hat, finden sich einige einschlägige Berichte: ein Kolone, der das Kloster um einen Weinberg betrügen wollte, wurde auf einer Rheinscholle fortgeschwemmt; der königliche Procurator Isanhart stürzte, weil er die familia des Heiligen bedrängt hatte; Willigeld, der dem Kloster einen geschenkten Weinberg entzog, wurde zur Strafe vom Teufel besessen, und ein Priester, der dem Kloster den Zehnt streitig machte, wurde blind und stumm. (Zit. nach Heinzelmann, Martin/Herbers, Klaus/Bauer, Dieter). Ähnliche Berichte, die von strafweise verhängten Naturkatastrophen, Krankheiten, Unglücks- oder Todesfällen berichten, machen die Nähe von Strafwundern Gottes und der Heiligen und dem Schadenszauber der Hexen deutlich. - Außer Heil- und Strafwundern gab es Rettungs- und Escheinungswunder, wundersame Besessenenheilungen, Gefangenenbefreiungen, Totenerweckungen und Erscheinungen.
Zur Wundergläubigkeit des ma. Menschen merkt A. Gurjewitsch an, dass dieser das Wunderbare grundsätzlich für möglich hielt, dass jedoch die Grenze zwischen dem Glaubwürdigen und dem Unglaubwürdigen damals anderswo gelegen habe als heute. Um als glaubwürdig anerkannt zu werden, durfte ein Wunderbericht zumindest allgemein verbreiteten Vorstellungen nicht widersprechen.)
Die Praxis, Wunder in eigenen Registern festzuhalten, geht auf Augustinus zurück; dieser hatte beklagt, "dass die an den Gräbern von Märtyrern und Heiligen geschehenen Wunder, obwohl zunächst großes Aufsehen erregend, doch bald wieder vergessen seien." (zit. nach A. Angenendt). Die Mirakelverzeichnisse, in denen wesentliche Begleitumstände des Wundergeschehens (Zeit, Ort, Betroffene, Zeugen) festgehalten waren, stellten einen wesentlichen Bestandteil ma. Volksfrömmigkeit dar. H.-W. Götz stellt dazu fest, "dass in Viten Wunder zu Lebzeiten des Heiligen bei weitem überwiegen, während Mirakelsammlungen (nahezu) ausnahmslos posthume Wunder schildern."
(s. Blutwunder, Exorzismus, Heilige, Kanonisationsprozess, Krankheitsheilige, Legenden, Mirakelbücher, Reliquien, Sakramentenzauber, Stigmatisation, Translation, Wallfahrt)