Äbtissin
Äbtissin (mhd. aptessin, eppetisse, eptischin; lat. abbatissa, erstmalig 1163 bezeugt). Oberste eines Frauenklosters, geistliche Mutter und rechtliche Vorsteherin der Nonnen, weibliches Pendant zum ®Abt der Mönchsklöster. In das Amt der Klosterleiterin gelangten entweder Nonnen durch Wahl ihrer Mitschwestern oder Töchter von Klosterstiftern bzw. -stifterinnen aufgrund bei der Klostergründung ausbedungener Rechte. Vor allem der Hochadel suchte auf diese Weise seiner weiblichen Nachkommenschaft eine standesgemäße Stellung sicherzustellen. Der Äbtissin stand in der "Potestas dominativa" die Verwaltung des Klostergutes zu, ferner die Aufsicht über die Nonnen hinsichtlich der Einhaltung des Ordensgelübdes, und die Führung der Eigenleute des Klosters. Wichtige Fragen hatte sie unter Assistenz des Konvents zu entscheiden. Seelsorgerische Aufgaben sowie die Ausübung der geistl. Gerichtsbarkeit im Kloster waren einem Kanoniker, dem capellanus Abbatissae, vorbehalten. Äbtissinen durften im Gegensatz zu Äbten keine kirchlichen Weihen vornehmen; als Pontifikalien führten sie Ring und ®Krummstab.
Wohl die berühmteste aller ma. Äbtissinnen war die Hl. ®Hildegard von Bingen (1098-1179), Äbtissin von Disibodenberg und später von Rupertsberg.
(s. Fürstäbtissin, Oberin)