Amtstracht

Aus Mittelalter-Lexikon
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Amtstracht. Feierliche Kleidung (Ornat), die von Herrschern, geistlichen Würdenträgern, Gelehrten oder Amtsträgern bei festlichen Anlässen getragen wurde. Sie umfasste Gewänder, Kopfbedeckungen, Hand- und Fußbekleidung sowie Insignien. Die Festtagskleidung karolingischer Herrscher (ornatus regius) bestand aus einem goldfarbenen Gewand, einem Diadem und edelsteinbesetzten Schuhen. Die sächsischen Kaiser führten den blauen, mit Sternenbilder verzierten „Himmelsmantel“ ein. Eine detaillierte Auflistung des Kaiserornats findet sich im Testament Ottos IV.; es nennt Krone, Superhumorale (ein Schulterschmuck), Alba (ein tunikaartiger weißer Leinenrock), Pallium (ein weiter Mantel), Samtstrümpfe, Sandalen, vergoldete Sporen, Handschuhe, Szepter, Reichsapfel, Schwert, Fingerring und Armspangen. (s. Insignien, Kronschatz)
Angehörige der geistlichen Stände unterschieden zwischen Alltagstracht und liturgischem Ornat; der Letztere war nach lat. Ritus streng geregelt und umso aufwendiger und kostbarer, je höher der Weihegrad des Gewandeten. Allen Klerikern standen Alba und Zingulum (zum Schnüren der Alba) und Pluviale (ein offener Radmantel; auch Cappa) zu. Subdiakone kennzeichneten sich mit dem Manipel (einem streifenförmigen, vorn am linken Arm getragenem Gewandstück; ursprünglich Schweiß, Mund- und Handtuch). Diakone trugen die Stola (eine Schärpe) von der linken Schulter hängend; Priester trugen die Stola über der Alba gekreuzt, der Bischof lang herabfallend. Priestern stand die Kasel (ein Messgewand, über der anderen Kleidung getragen) zu, den Bischöfen das Tragen von Handschuhen und Mitra. Zum Ornat der Erzbischöfe und des Papstes gehörte u.a. das Pallium (ein kragenartiger, über dem Messgewand getragener Schal). (s. Abt, Bischof, Kardinal, Papstwahl)
Herolde trugen als Amtstracht den ®Tappert (mhd. taphart, daphart; v. mlat. tapardium = Mantelrock; hier: Wappenrock), einen halblangen, weiten, seitlich geschlitzten Überwurf, der mit dem Wappen und den Farben ihres Herrn geschmückt war, sowie einen Heroldsstab.
Universitär gebildete Berufsstände oder bestimmte Amtsträger wurden durch Trachten und Kleiderfarben kenntlich gemacht und legitimiert. So war im 12. und 13. Jh. das ®Mi-parti kennzeichnend für Dienstleute, Vasallen, Knappen und Spielleute, Herolde, Pagen oder Amtsdiener. Sie alle trugen Mi-parti mit den Wappenfarben ihres adligen oder städtischen Herrn zur Unterscheidung von Dienstleuten anderer Herrschaft. Universitätslehrer sollten in quasi-klerikaler Tracht, einem langen, vollständig geschlossenen Gewand (cappa clausa) von dunkler Farbe, gekleidet sein. Zur Unterscheidung der Fakultäten waren verschiedene Kleiderfarben vorgeschrieben; so trugen etwa die Mediziner Grün, die Juristen Rot, die Theologen Violett und Angehörige der Artistenfakultät Blau. Das Tragen der Gelehrtenkappe war meist den Doktoren vorbehalten. Ärzte, Richter, Ratsherren, Notare und andere Amtspersonen trugen lange Roben und das Birett, eine gewölbte Mütze; von der 2. Hälfte des 15. Jh. an die meist rote Schaube und das flache Barett. (Die Schaube [mhd. schoube, schube; v. frz. jupe, ital. giubba] war ein knielanges Männerobergewand mit vorderer Knopfleiste, weiten, langen Ärmeln und breitem Kragen.) Die Gelehrtentracht, wie sie an den Universitäten je nach Fakultäten und Graden üblich war, wurde zur Standeskleidung der Akademiker.