Bischof
Bischof (mhd. bischof, ahd. biscof, von grch. episkopos = Aufseher; lat. episcopus, sacerdos summus, pontifex, dioecesanus, ordinarius). Die Bischöfe verstanden sich als Amtsnachfolger der Apostel und waren die wichtigsten Stützen im hierarchischen Bau der Kirche. Sie waren durchwegs von edler Geburt, wurden ursprünglich von Klerikern und Laien des Bistums gewählt, vom Erzbischof geweiht und ins Amt eingesetzt; von da an galten sie als mit ihrer Ortskirche untrennbar verheiratet, sodass ein Wechsel zu einer anderen Diözese päpstlicher Dispens bedurfte. Sie hatten Aufsichts-, Lehr- und Weihevollmacht sowie geistliche Gerichtsgewalt inne, später als Reichsfürsten auch den weltl. Verordnungs-, Gerichts- und Verwaltungsbann (bannus episcopalis).
Bischöfe von Provinzhauptstädten wurden Erzbischöfe genannt; sie hatten das eigene Bistum zu betreuen und übten die Aufsicht über die Bischöfe ihrer Kirchenprovinz aus. Schon unter den Karolingern beeinflussten weltliche Herrscher die Bischofswahl, setzten gelegentlich eigene Kandidaten ins Bischofsamt. Seit dem 9. Jh. wurde die Einsetzung (Investitur) der Bischöfe durch den König zur Regel, die Bischöfe erhielten ihr Amt als königliches Lehen. Unter den Ottonen und Saliern wurden die Bischöfe mit hohen Reichsämtern und Reichsgütern ausgestattet, kamen dadurch zu weltlicher Macht und wurden so dem Königshaus verpflichtet. Die "Laieninvestitur" (Einsetzung von Nichtgeweihten als Bischöfe) musste auf den Widerspruch der päpstlichen Zentralgewalt stoßen. Papst ®Gregor VII. begann 1076 den ®Investiturstreit mit Kaiser ®Heinrich IV. Erst 1122 einigten sich die Streitparteien (vertreten durch Papst Calixtus II und Kaiser Heinrich V.) im Wormser Konkordat dahingehend, dass dem Klerus die freie Wahl, dem Kaiser oder König die Zustimmung und Verleihung der weltlichen Güter und dem Erzbischof die Weihe zukomme. Später machten die Päpste aus ihrem Recht, Bischöfe direkt einzusetzen, eine lukrative Gewohnheit, indem sie ihren Günstlingen gegen hohe Geldleistung den Krummstab verliehen (s. Simonie). Andererseits suchten auch die Könige, durch Einflussnahme bei den Wahlgremien und den Päpsten Kandidaten ihrer Wahl durchzusetzen.
Durch die herrschaftliche Bestätigung sowie rechtliche und liegenschaftliche Ausstattung waren bis zum SMA. fast alle Bischöfe und Erzbischöfe in den Rang von Landesherren, von geistlichen Fürsten, gelangt. Derart hohem Rang entsprechend – die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier erhielten sogar den höchsten fürstlichen Rang von Kurfürsten – kamen nur noch hochadlige Kandidaten für das Bischofsamt in Betracht. Diese wurden ohne Rücksicht auf Alter und Eignung eingesetzt. Ihren gewohnten Lebensstil mit Jagd, Waffenspiel und Fehde gaben sie nur selten auf.
Die Insignien bischöflicher Würde sind die hohe Bischofsmütze (®Mitra, wird nur beim Gottesdienst getragen) bzw. der breitkrempige, grüne Bischofshut (mit sechs grünseidenen Quasten [ital. fiocchi] in drei Reihen an den beiderseitigen Hutschnüren), der ®Krummstab (Hirtenstab, Bischofsstab; lat. lituus, pedum curvum, virga pastoris), der Bischofsring (als Zeichen der Vermählung des Bischofs mit der Kirche, am vierten Finger der rechten Hand getragen), das Brustkreuz (pectorale) sowie der Bischofsstuhl (cathedra) mit Baldachin (umbaculum) auf der Evangelienseite seiner Kirche. Den Hut des Erzbischofs zierten beiderseits zehn fiocchi in jeweils vier Reihen (1 + 2 + 3 + 4).
(s. Wanderbischof, Weihbischof)