Bauplanung
Bauplanung. Zweckbestimmung, Form und Anordnung von Gebäuden wurden vom ma. Bauherrn (mlat. fundator, dedicator, constructor) in einer "dispositio" (= Bestimmtheit, Ordnung) definiert. Unter "descriptio" sind verbale und zeichnerische Baudarstellungen zu verstehen, welche der Entwerfer ("designator") aufgrund der dispositio des Bauherrn erstellte. Er konnte seine Pläne auch vom geistigen Konzept her direkt im Gelände aufreißen und abstecken (s. Geometrie). Die Existenz regulärer maßstäblicher Baupläne wird erst vom Anfang des 13. Jh. an als gesichert vorausgesetzt; es bleibt offen, ob sie auch für die Zeit davor angenommen werden darf. Wichtige Planzeichnungen wurden als ®Ritzzeichnungen (erhalten ab etwa 1220), von der zweiten Hälfte des 13. Jh. an auch als Risse auf Pergament erstellt (Köln, um 1280). Architekturzeichnungen gotischer Kirchen haben sich vor allem in Süddeutschland und Österreich erhalten, fehlen jedoch völlig für die norddeutsche Backsteingotik. Der Grund dafür dürfte in der ungebrochenen Kontinuität der Hüttentradition liegen, wie sie den Kathedralhütten von Wien, Straßburg, Ulm und Köln eigen war.
Planrisse wurden mit Lineal (Richtscheit), Winkelmaß und ®Zirkel konstruiert. Auf Pergament wurden Risse mit einem spitzen Metallstift (Blindrillenstift), auch mit Blei- und Silberstiften vorgezeichnet und mit Feder und Tusche ausgezogen. Für Grundrisse und Fassadenzeichnungen wurden stark verkleinernde Maßstäbe verwendet, Detailzeichnungen wurden häufig im Maßstab 1 : 1 ausgeführt. Architekturmotive (Grundrisse und Details wie Strebewerk, Fialen, Rosetten usf.) wurden in Musterbüchern zusammengestellt, von denen sich aus der Zeit zwischen dem 9. Jh. und der zweiten Hälfte des 14. Jh. nur Fragmente erhalten haben. Das älteste, fast vollständig erhaltene Musterbuch ist das des Villard de Honnecourt von 1220/30 (s. Bauhüttenbücher).
Planungshilfsmittel waren ferner Reißboden, Reißbrett und Schablonen. Der Reißboden, ein großflächiger Holzboden, aufgeschlagen im Freien oder in einem eigenen Raum (Reißkammer), war schon zum Entwurf von Glasfenstern verwendet worden. Planzeichnungen wurden darauf mit Blei oder Zinn in eine aufgeschlämmte Kreideschicht eingeritzt. Als Unterlage bei der Erstellung von Rissen auf Pergament wurden solide konstruierte Reißbretter benutzt. Schablonen (formae ad sculpendum lapides), hölzerne Lehren zur Normierung von Formsteinen, kamen gleichzeitig mit den Baurissen etwa um 1220 in Verwendung.
Seit der zweiten Hälfte des 13. Jh. entstanden die ersten baupolizeilichen Verordnungen deutscher Städte (s. Bauordnung).
(s. Goldener Schnitt)