Blutrache

Aus Mittelalter-Lexikon
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Blutrache (mhd. rache, v. mhd. rechen, ahd rehhan = vergelten, rächen; mhd. totvintschaft, totgevehede; mlat. inimicitia capitalis, inimicitia mortalis). Die vom germ. Recht übernommene und im ganzen MA. geübte Praxis der Selbstjustiz, bei der die Sippenangehörigen oder Schwurbrüder eines Erschlagenen dessen Tod am Mörder oder an einem von dessen männlichen Sippenangehörigen blutig rächten. Von der auch durch Angehörige des Bauernstandes geübten Blutrache unterschied sich die ritterliche Fehde durch die Regeln des ®Fehderechts, die allerdings nicht immer beachtet wurden. Um einen oft endlos sich selbst unterhaltenden Kreis von Vergeltung und Wiedervergeltung zu unterbrechen, setzten die Volksrechte das ®Wergeld, verhängte man im FMA. ®Geldstrafe und ®Sühne, entstanden vom 12. Jh. an die kirchl. ®Gottesfriede und weltl. ®Landfrieden. (Der Ablösung einer Blutrache durch Bußzahlung stand der Umstand entgegen, dass es als entehrend empfunden wurde, sich einen Getöteten gegen Geld aufrechnen zu lassen.)