Dom

Aus Mittelalter-Lexikon
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Dom (mhd. tuom; Abk. von lat. domus Dei = Haus Gottes). Ursprünglich wurde mit domus episcopi die Privatkapelle eines Bischofs bezeichnet. Später verstand man in Deutschland unter "Dom" die Mutterkirche eines Bistums, die auch ®Kathedrale (in Süddeutschland auch ®Münster) genannt wurde. Dome waren meist eindrucksvolle Großkirchen mit hohen Türmen und einer geräumiger Choranlage als Sitz der Domherren. Sie dienten als Begräbnisstätte von Bischöfen und Landesherren und als Tagungsort der Diözesansynoden. Beispiele: die Dome zu ®Aachen, ®Bamberg, ®Hildesheim, ®Köln, ®Magdeburg, ®Merseburg, ®Meißen, ®Minden, ®Naumburg, ®Regensburg, ®Straßburg, ®Worms. Als „Dom“ bezeichnete man auch die dem Range nach Bischofskirchen gleichgestellten Kirchen von Chorherrenstiften, etwa die von Stendal und Güstrow.