Holzgericht
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Holzgericht (mhd. waltgedinge, holzdinc). Ländliches, später auch städtisches Niedergericht zur Verwaltung der genossenschaftlichen (städtischen) Wälder, zur Rechtssetzung und zur Ahndung von ®Baumfrevel und ®Markfrevel. Wichtigste Verhandlungsgegenstände waren Waldmast und -weide, Waldfeldbau und Holznutzung. Die zur der Waldnutzung Berechtigten wählten aus ihrem Kreis den Holzgrafen als Vorsitzenden des Gerichts und eine bestimmte Zahl von Schöffen. Der Holzgraf wurde mit einem Anteil an den Strafgeldern entlohnt.
(s. Märkerding, Mark, Markwald, Wald, Waldschutzbestimmungen)