Land
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Land (mhd. lant = Festland, Erde, Gebiet, Heimat, Einwohnerschaft eines Gebietes; lat. terra = Erde [der Weltkörper wie der Stoff], Festland, Gebiet). Bis ins HMA. stand der Begriff weniger für ein Territorium, als für einen Personen- und Rechtsverband (ius illius terrae) unter einem Landesherren. Die dem lant zugehörigen Leute lebten nach einem gewachsenen Gewohnheitsrecht (s. Landrecht), das nicht unbedingt schriftlich niedergelegt sein musste, sich jedoch in territorialen Landrechtsbüchern findet (s. Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, Deutschenspiegel). Der territorialen Sicherheitsordnung dienten auch die Landfrieden (pax terrae, pax provinciae).