Schande
Schande (mhd. schande = schämenswertes Tun, Laster, Schande; lat. infamia = übler Ruf). Ein guter Ruf (lat. fama; s. Leumund) war die Voraussetzung, in der ma. Gesellschaft bzw. in einer ihrer Stände oder Gruppierungen als rechtsfähiges Mitglied zu gelten. Umgekehrt galt jemand, der durch schändliches Verhalten oder Verletzung bestimmter Normen aufgefallen war, in der öffentlichen Meinung und vor dem Recht als verrufen (infamis), was Ehr- und Rechtlosigkeit zur Folge hatte. Waren "unehrliche Leute" von vorneherein als infam marginalisiert, und konnten sich mit diesem Status in den Unterschichten zurechtfinden, so konnte Infamierung für Angehörige des Adels und der gehobenen Gesellschaftsschichten eine existentielle Katastrophe bedeuten. Um so wichtiger war es für sie, ein ehrenhaftes Verhalten zumindest zu heucheln.
Zu den Vergehen, die Infamierung zur Folge hatten, zählten u.a. Prostitution und Kuppelei, Häresie, Schauspielerei und Wucherei, Ehebruch, Blutschande, Grabfrevel, Zauberei, Giftmischerei, Meineidigkeit, Diebstahl, Raub und Mord.
Schande zog eine Reihe von deklassierenden Einschränkungen nach sich: wer in Schande gefallen war, konnte keine Ämter mehr bekleiden, er konnte weder als Kläger noch als Zeuge auftreten, er verlor das Recht, ein Testament aufzustellen und galt im Erbfall als entrechtet.
(s. Ehrenstrafe; Ehrlosigkeit; Laster; Leumund; Rechtlosigkeit; Ritterwürde, Verlust der; Schandbrief, Schandgemälde; unehrliche Leute; unehrliche Strafsachen)