Tierliche Schädlinge

Aus Mittelalter-Lexikon
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tierliche Schädlinge (Schadgetier). Hierunter seien nicht nur die Lebewesen verstanden, die als ® Ungeziefer bezeichnet werden, sondern auch jene Tiere, die gelegentlich als Schädiger der Feld- und Baumfrüchte auftraten oder Tiere aus den Herden rissen. Zu nennen sind Vögel (Tauben, Krähen, Stare, Sperlinge, Amseln), die in Saatfelder einfielen oder Früchte (Weinbeeren, Kirschen) anpickten; sie suchte man durch Steinwürfe, Geschrei oder sonstiges Lärmen sowie durch figürliche „Scheuchen“ (mhd. schiuhe, schiuwe = Schreckbild; in Menschengestalt drapierte Kleidungsfetzen, tote Greifvögel) zu vertreiben. Weiteres Schadgetier waren Wölfe, Füchse und Hamster, gegen das man sich durch Zäune zu schützen suchte und das von den Bauern bejagt werden durfte, sowie Schwarz-, Rot- und Rehwild, das von den Jagdherren überhegt wurde und durch den Wildbann geschützt war.
Gegen jedwede Schädigung des Weideviehs und der Früchte versicherte man sich durch passende Zauber- und Segenssprüche (s. Erntesegen).
Als Holzschädling sei der ®Holzwurm genannt. Er ist in Wahrheit ein flugfähiger Käfer, seine Larven jedoch erinnern an Würmer.
(s. Jagd, Jagd- und Forstregal, Strafen gegen Tiere, Wilderei, Zäune)