Turniergesellschaft

Aus Mittelalter-Lexikon
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Turniergesellschaft. Eine letzte Blüte erlebte das Turnierwesen, nachdem es um die Mitte des 15. Jahrhundert aus ungeklärten Gründen völlig zum Erliegen gekommen war, zwischen 1479 und 1486. Tragende Kraft waren die Turniergesellschaften, die aus der Idee ritterlicher Bruderschaften entstanden waren. Sie standen außerhalb herrschaftlicher oder fürstlicher Patronage, legten ihre Regularien auf dem Konsenswege fest und wählten ihre Vorsteher aus den eigenen Reihen. Um 1485 gab es vierzehn derartiger Gesellschaften, deren Repräsentanten in Heilbronn zusammenkamen, um eine Turnierordnung festzulegen. Deren zentrales Anliegen war die Beschränkung der Turniere nach Zahl und Aufwand. Die Gesellschaften gaben sich Namen wie „vom Fisch“, „vom Falken“, „von der Krone“, „des Kreuzes“, „des Einhorns“, „des Bären“ usf.

Eine der letzten großen Turniergesellschaften war die der „Vier Lande“ Schwaben, Franken, Bayern und am Rheinstrom. Diese richtete nach ausgefeiltem Reglement prachtvolle Turniere aus, zu denen die Teilnehmer nicht nur – wie bis dahin üblich – genealogische Unbedenklichkeit („vier-Ahnen-Probe“), sondern auch finanzielle Potenz nachweisen mussten; war doch der ausufernde Prunk mit entsprechenden Kosten verbunden. Das letzte Turnier der „Vier Lande“ hat 1487 in Worms stattgefunden. Danach ging die Zeit der Turniergesellschaften zu Ende; Turniere wurden zu Veranstaltungen des kaiserlichen und fürstlicher Höfe. Daneben blieben bis ins 16. Jahrhundert städtische Turniere – etwa in Augsburg – erhalten.