Gelehrte

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gelehrte (v. mhd. gelert, gelart, zu leren = lehren, unterweisen; lat. eruditi, literati, docti). Im FMA. hatten schon rudimentäre Kenntnisse im Lesen und Schreiben sowie in der lateinischen Sprache genügt, damit man als "gelehrt" gelten konnte. Der Bedarf der Kirche, aber auch der fürstlichen und städtischen Kanzleien und einer weiträumig agierenden Kaufamnnschaft an gebildetem Personal führte dazu, dass Anspruch und Angebot der Schulen und Universitäten sich ständig erhöhten. Der soziale Rang der Gelehrten und ihre Karrierechancen richteten sich nach ihrem Fachwissen und ihren praktischen Fähigkeiten als Prediger, Ratgeber, Magister, Richter, Notare, Ratsherren, Bankiers und Großkaufleute, aber auch nach ihrem Handlungswissen als Handwerker und Künstler. Ein eigener Stand von Gelehrten - kenntlich gemacht durch eine besondere, derjenigen der Geistlichkeit angenäherte Tracht - hat sich erst im SMA. etabliert. Zu ihnen zählten vor allem Juristen und Theologen, zunehmend auch studierte Ärzte.
(s. „Akademie“, Artes liberales, Domschule, Erziehung, Hofschule, Klosterschule, Ordensschulen, Pfarrschule, Stadtschule, Stiftsschule, Universität, Wissenschaft)