Ordensschulen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Ordensschulen. Um die Mitte des 13. Jh. richteten die jungen Mendikantenorden (s. Dominikaner, Franziskaner) in ihren Ordensprovinzen (Frankreich, Italien, Deutschland, England) eigene Schulen zur internen Ausbildung des Ordensnachwuchses ein. Das Hauptanliegen war dabei, hochgebildete, wortgewandte Prediger zur Bekämpfung der zeitgenössischen Häresien heranzuziehen. Novizen sollten beim Eintritt (Eintrittsalter seit 1265 vierzehn Jahre) bereits Grundkenntnisse in der lat. Sprache haben. Hatten sie nach einjähriger Probezeit die Profess abgelegt, konnte nach zwei weiteren propädeutischen Jahren mit dem eigentlichen Studium an der Konvents- oder an einer Provinzialschule begonnen werden. Der Unterkurs dauerte sechs Jahre, von denen zwei oder drei auf die studia artium (Grammatik, Logik), der Rest auf die studia naturalium (Naturphilosophie, Ethik) entfielen. Für die Elite der Dominikanerbrüder stand danach der Weg an einer der beiden Generalstudien der Teutonia offen, die in Köln und Erfurt angesiedelt waren. Das studium generale oder solemne nahm zwei bis drei Jahre in Anspruch und befasste sich mit Philosophie und Theologie (studia Biblie, studia sententiarum). Das Generalstudium wurde mit dem Bakkalareat beendet. Die Absolventen begannen nun mit der praktischen Arbeit oder gingen an die Pariser Universität, um weitere akademische Grade zu erwerben.
Hatten frühere Generalstudien (Paris, Oxford, Bologna, Cambridge, Chartres) päpstlicher Bestätigung bedurft ("Studia generalia ex privilegio"), so richteten die Orden später ihre Schulen auch ohne päpstl. oder königl. Privilegierung ein ("Studia generalia ex consuetudine"). Diese Schulen – wie die der Dominikaner zu Köln und Erfurt oder die der Franziskaner zu Magdeburg – erhoben sich einerseits über das niedere Schulwesen und setzten sich andererseits von den weltgeistlich dominierten Universitäten ab.
Die bedeutendsten Persönlichkeiten der dt. Dominikanerstudien waren ®Albertus Magnus, ®Thomas von Aquin und ®Meister Eckhart, der dt. Franziskanerschulen ®Bartholomaeus Anglicus, ®Berthold von Regensburg, ®Konrad von Sachsen (K. Holzinger) und Johannes ®Duns Scotus.
Aus der Beschäftigung mit der Bußpraxis ergab sich zwangsläufig die Auseinandersetzung mit dem ®kanonischen und ®Römischen Recht, wodurch die Ordensschulen in die Rolle von Rechtsschulen hineinwuchsen. (Bedeutende Rechtswissenschaftler und Autoren waren der Franziskaner Johannes von Erfurt, der als Lektor an den Studienhäusern seines Ordens in Magdeburg und Erfurt tätig war [„Tabula utriusque iuris“, um 1280] und der Herforder Augustinereremit Hermann von Schildesche ["Introductorium", um 1330]).
Dem Vorbild der Dominikaner und Franziskaner folgend, haben auch andere Orden eigene Schulen eingerichtet; so die Zisterzienser (1256), die Augustinereremiten (1287) und die Karmeliter (1295).