Identifizierung
Identfizierung (mhd. kennunge = Erkennung [einer Person]; lat. signum = Merkmal, Kennzeichen). Außer an ihrem Namen, an abweichenden Verhaltensweisen (Seh-, Hör-, Sprach- und Bewegungsstörungen) und an körperlichen Merkmalen (Alter, Größe, Figur, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Narben, Muttermale, Tätowierung usf.) erkannte man Leute am ehesten anhand einer Beschreibung ihrer Kleidung. Während Namen jederzeit geändert und Defekte simuliert oder überspielt werden konnten, waren Kleider zu wertvoll, als dass man sie fallweise hätte wechseln können, sie wurden sogar als Wertgegenstände oft noch weitervererbt. Erst mit dem Aufkommen modischer Gewandung im 14. Jh. wechselten zumindest Leute gehobener Schichten öfters ihre Kleider, sodass deren Wert als Identifizierungsmittel gemindert wurde. Zur Kenntlichmachung ganzer Bevölkerungs- und Außenseitergruppen – seien es Kleriker und Studenten oder Juden, Bettler und Prostituierte – dienten Verordnungen, die Kleiderzuschnitt und -farbe oder Accessoires wie Abzeichen und Hüte betrafen. Dies konnte jedoch nicht verhindern, dass Kriminelle zur Verschleierung ihrer Identität in die typische Kleidung von Mönchen, Leprösen, Bettlern usf. schlüpften. Um wenigstens Verbrechern die Möglichkeit zu nehmen, sich durch Verkleidung unkenntlich zu machen, griff man zu Mitteln unübersehbarer Kennzeichnung (s. Brandmarken, Verstümmelungsstrafen).
Zur Abwehr von Unfug und Übeltaten, die während der Fasnacht unter dem Deckmantel der Mummerei betrieben wurden, ergingen einschlägige Polizeiordnungen.
Seit dem SMA. wurden zur Festnahme ausgeschriebene Personen per Steckbrief (mnddt. ghesteketer brief) gesucht, in dem durch Schrift und Bild eine Identifizierung ermöglicht wurde. Die Möglichkeit, Steckbriefe durch Druck zu vervielfältigen, machte sie zu einem wirksamen Instrument.
Handelspartner, Gesandte, Boten, Pilger wiesen sich durch Erkennungszeichen (Insignien, Marken, Plaketten, Pilgerzeichen) oder gesiegelten Empfehlungs-, Schutz- oder Geleitschreiben (litterae passus, litterae testimoniales) aus. - Um fremdes, fahrendes Bettelvolk fernzuhalten, mussten sich die örtlich anerkannten Armen durch einen Bettelbrief ausweisen, wenn sie ungestraft ihrem Erwerb nachgehen wollten. - In Zeiten der Pest war mancherorts ein Gesundheitszeugnis nötig, wenn man eine fremde Stadt betreten wollte. Solche Gesundheitszeugnisse waren gebührenpflichtig und bestätigten dem namentlich genannten Inhaber, dass er frei von jedem Pestverdacht war.
(s. Bettlerordnungen, Fährmann, Fasnacht, Geleitsbrief, Kleiderordnung, Luxusordnungen, Mode, Personennamen, Pilgerzeichen, Porträt, Siegel, Tätowierung)