Rache

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rache (mhd. rache, rach; ahd. rahha; v. ahd rehhan = vergelten, strafen; lat. vindicta, ultio). Um dem eigenen oder dem Rechtsgefühl der Sippe bei erlittener Schädigung Genugtuung zu verschaffen, bestand das alte Recht, sich durch Zufügung eines entsprechenden Schadens an dem Verursacher zu rächen (Selbsthilferecht). Die Rache konnte spontan oder planvoll geübt werden (s. Fehde). Massivste Form der Rache war die ®Blutrache, die auf Vernichtung des Gegners oder der gegnerischen Sippe zielte. Die Rechtsordnung bemühte sich seit dem FMA., diese Art legaler Selbsthilfe durch Erlegung von ®Wergeld und ®Sühne zu ersetzen. Mit dem Ziel, Selbsthilfe durch hoheitliches Recht zu ersetzen, wurden die hma. ®Landfrieden erlassen. Im SMA. wurde das Selbsthilferecht zugunsten des staatl. Gewaltmonopols endgültig abgeschafft (s.a. Ewiger Landfrieden).
In Bibelübersetzungen steht „Rache“ für die Strafgewalt Gottes. Rache im Sinne von Vergeltungnahme an Mitmenschen galt dem christl. Wertekanon nach als Sünde.