Werkmühlen
Werkmühlen (mlat. molendina qui non moluerunt ad molam = Mühlen, die nicht am Mahlstein malen). Getreide- und Malzmühlen gelten als die "eigentlichen" Mühlen (s. Mahlmühlen), alle für andere Zwecke konstruierten Mühlwerke werden als "uneigentliche" Mühlen oder Werkmühlen bezeichnet. Sie nutzten Wasser-, Wind-, Tier- und Menschenkraft und arbeiteten nach den Konstruktionsprinzipien des ®Kammrad-Stockgetriebes und/oder der ®Nockenwelle.
Zu Werkmühlen zählen: ®Stampf-, ®Waid-, ®Walk-, ®Säge-, ®Loh-, ®Öl-, ®Poch-, ®Boke- und ®Hammermühlen, ®Papier- und ®Pulvermühlen, ®Schleif-, ®Blasmühlen (Blasebälge für Hüttenwerke), ®Bohrmühlen (zum Ausbohren von Geschützläufen), ®Drahtmühlen (zum Drahtziehen), ®Harnischmühle (zum Polieren der Plattenrüstung), ®Schöpfmühlen (zur Entwässerung von Ackerland),
®Wasserkünste (zum Sümpfen von Bergwerken oder zum Befüllen von Wassertürmen) und ®Seidenzwirnmühlen. Ferner Stein- und Sandmühlen (zum Auftrennen großer Steinblöcke (s. Säge), zum Ermahlen feiner ® Sande bzw. zum Rundschleifen von steinernen Kanonenkugeln und Murmeln ®Kugelmühlen).