Herrschaft

Aus Mittelalter-Lexikon
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Herrschaft (mhd. herscap, spätmhd. herschaft = Herrenmacht, Herrenwürde, Herrschaft, Obrigkeit; lat. dominatio, potestas). Einem durch Geburt, Besitz oder Amt Ausgezeichneten zustehendes Recht, bei seinen Untertanen Gehorsam zu finden.
Der lat. Theologie zufolge war die Herrschaft von Menschen über ihresgleichen im göttlichen Schöpfungsplan ursprünglich nicht vorgesehen gewesen, sondern war erst durch den Sündenfall in die Welt gekommen. Da seitdem das Böse den menschlichen Willen beherrschen konnte, musste in Form der Herrschaft ein Mittel eingerichtet werden, mittels dessen der paradiesische Zustand zwangsweise wenigstens annähernd wiederherzustellen war. - Augustinus beurteilte Herrschaft negativ; er hielt sie für den Ausdruck von Hochmut und Überheblichkeit. - Von Thomas von Aquin stammt die These, dass Herrschaft die Konsequenz der ungleichen Ausstattung der Menschen mit Fähigkeiten und Talenten sei. Die Ausdifferenzierung nach Herrschenden und Behherrschten habe sich aus deren Veranlagung ergeben.
Dazu kam von Anfang an diie Legitimation durch die Herkunft. (s. Ahnenprobe, Stammbaum).
Es war durch die Kirche abgesicherter Konsens, dass es von der Familie über den Hofverband bis zu geistlichen und weltlichen Gemeinwesen Mächtige und Untergebene geben muss, um die gottgewollte Ordnung aufrechtzuerhalten. Zur Demonstration herrschaftlicher Größe und Macht hatte sich eine Vielzahl von feierlichen Zeremonien gebildet; bei deren weltlichen wie Ritterschlag, Königsweihe, -salbung, -krönung, Inthronisierung usw. die kirchliche Assistenz von ausschlaggebender Bedeutung war.
(s.Herr, Grundherrschaft, Hausherrschaft, Hofrecht, Landesherrschaft, Lehen, Stadtherrschaft; Adel, Familia; König, Papsttum, Papst)