Schuld (Leistungs-)
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Schuld (Jur. = Leistungsschuld, rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung). Zwischen einem Herren und seinen Untergebenen kam durch einen Rechtsakt ein Treueverhältnis (consensus fidelium) zustande, aufgrund dessen der Erstere Schutz und Unterhalt, die Vasallen im Gegenzug Treue, Dienst, Rat und Hilfe schuldeten. Eine vergleichbare Leistungsschuld hatten Bürger gegenüber der städtischen Obrigkeit. Angehörige geistlicher Orden schuldeten den Ordensoberen absoluten Gehorsam.
(s. Bürgereid, consilium, Huldigung, Kommendation, Lehnseid (s. Lehen), Mannschaft, Schultheiß, Treueid)