Wohnung
Wohnung (mhd wone, wonstat, wonunge; lat. domicilium). Der engste Bereich der menschlichen Umgebung, mit Funktionen sozialer und funktioneller Art. Hier findet das Zusammenleben der Familie statt, sucht man Zuflucht vor den Unbilden des Wetters, hier kocht, heizt und schläft man, verrichtet auch gewerbliche Arbeiten oder geht der Muße nach und verwahrt seine persönliche Habe. Bestand die Wohnung in fma. ®Häusern, oder später noch bei armen Leuten, aus nur einem Raum, so differenzierten sich im Laufe der Zeit durch Unterteilung einzelne Wohnbereiche – Zimmer, Kammern – für je eigene Funktionen heraus. Kannten einfache Wohnungen nur ® Stube, ® Küche und Schlafkammer, so gab es in Stadthäusern noch Arbeits- und Repräsentationsräume sowie Unterkünfte fürs Gesinde und vermietete Räume, ® Keller und ® Aborte. Der steigende Raumbedarf für Wohn- und Gewerbezwecke zwang, da sich die innerstädtischen Bauflächen nicht vergrößern ließen, zum Wachstum der Häuser auf drei bis vier Stockwerke in die Höhe und zwei bis drei Kellergeschosse in die Tiefe. Wohnungen des Großbürgertums, des Adels und hoher Würdenträger lagen in Bezug auf Raum- und Platzangebot, Komfort und Ausstattung weit über denen einfacher Leute. - War noch im FMA. Haus- und damit Wohnungsbesitz der Regelfall, so wuchs bis zum SMA. das Angebot an Mietwohnungen (s. Miete) bedeutend an. - Nicht als Wohnung zu bezeichnen sind die Gelasse, Buden und Verschläge, in denen Angehörige der Unterschichten hausten.
(s. Bauernhaus, Beleuchtung, Burg, Heizung, Möbel, Palas, Patrizierhäuser, Stadthaus, Unterschichten, Wohntürme)