Heiligkeit

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heiligkeit (mhd. heilec-heit, heilkeit; lat. sanctitas, religio, pietas). Heiligkeit war ein Merkmal Gottes. Von daher konnte Heiligkeit einer Person aufgrund besonderer Gottesnähe zukommen, die sich äußerte in vorbildlich-christlichem Lebenswandel, in Wundern, die sie in vita oder post mortem bewirkt hatte oder in einem erlittenen Martyrium. Um einer wild wuchernden Heiligenverehrung des frommen Volkes zu steuern, zog die Kurie die ® Heiligsprechung an sich.
Im Stand der Heiligkeit konnten auch Institutionen, Festzeiten, Länder, Orte, Gebäude oder Gegenstände sein; so sprach man z.B. von der Heiligen Mutter Kirche, vom Heiligen Stuhl oder der Heiligen Inquisition, von der Heiligen Osternacht, vom Heiligen Land, vom Heiligen Grab, von der Heiligen Schrift oder von Heiltümern wie der „Heiligen Lanze“.
Den Päpsten wurde im „Dictatus Papae“ Gregors VII. aufgrund ihrer Nachfolge in der Tradition der Apostelfürsten Petrus und Paulus eine „Amtsheiligkeit“ zugebilligt ("Heiliger Vater").
(s. heilig; Dictatus Papae, Feuerheilige, Heiltumsweisung, Krankheitsheilige, Liturgisches Gerät, Patrozinium, Reinheit, Reliquien, Schutzpatron, Weinheilige, Wetterheilige, Zunftpatron )