Segen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Segen (mhd. segen, diu segene = das Zeichen des Kreuzes, Segnung, Segenswunsch; lat. benedictio, signum {crucis}). Durch rituelle Wortformeln und/oder Gebärden ausgedrückter Wunsch, einer Person, einem Tier, einer Sache, einem Vorhaben oder einer Handlung möge göttliche Gnade, Schutz, Glück oder Gedeihen zugewendet werden. (Als negatives Spiegelbild des Segens kann der ®Fluch angesehen werden.) Im MA. kam eine Vielzahl von Segnungsriten auf, welche sich auf die Eucharistie, auf ®Sakramentalien, auf ®Devotionalien, auf Personen (Pilger, Reisende, Gebärende, Kranke, Sterbende usf.), die Gesundheit von Mensch und Tier, auf das Gedeihen der Feldfrüchte oder auf verschiedene Kirchenfeste (Blasius-, Flur-, Kräutersegen u.a.) bezogen. Von Amts wegen zur Segensspendung autorisiert war nur der Priester, doch kannte auch die ma. Laienfrömmigkeit (s. Volksglauben) eine Vielzahl von Segenssprüchen und –handlungen, wobei die Grenze zwischen Segen und Gebet und Beschwörung häufig fließend ist.
(s. Aschermittwoch, Johannessegen, Beschwörungsformel, Besprechen von Krankheiten, Blasiussegen, Blutsegen, Erntesegen, Kräutersegen, Reisesegen, Sakramentalien, Sakramentenzauber, Schriftzauber, Steinsegen).