Städtische Gemeinschaftsbauten

Aus Mittelalter-Lexikon
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Städtische Gemeinschaftsbauten. Je größer eine Ansiedlung, desto umfangreicher war der Bestand an verschiedenen auf Gemeinschaftskosten und häufig unter allgemeiner Mithilfe errichteten Einrichtungen. Zu nennen sind: Befestigungsbauten (Mauern, ®Stadttürme, ®Stadttore usf., s.a. ®Stadtbefestigung, ®Verteidigung), ®Stadtkirche, ®Rathaus, Gerichtshaus (s. ®Gerichtslaube), ®Münze, ®Zeughaus, Ratsapotheke (s. ®Apotheke), ®Gefängnis, ®Stadtschule, ®Brunnen und ®Wasserleitungen, ®Spitäler, ®Armenhaus und ®Asyle, ®Siechenhäuser, Waisenhaus s. ®Waisenkinder, Findelhaus (s. ®Kindesaussetzung), ®Badhäuser, ®Bordelle, Tanzhaus (s. ®Tanz), ®Kornhäuser, ®Salzhaus, ®Kaufhäuser, ®Stadtschulen, Schlachthäuser (s. Metzger), ®Trinkstube, Marktbuden (s. Marktplatz), ®Waage, Brot- und Fleischbänke, ®Straßen und Wege, ®Wasserleitungen, mancherorts auch Kaianlagen (s. ®Hafenanlagen), ®Brücken, Getreide- und Pulvermühlen, Waschhäuser, Back- und Brauhauser, Keltern, Schmieden, ®Bauhöfe und Wohnhäuser städtischer Dienstleute.