Gemeinschaften

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gemeinschaften (mhd. gemeinsame, gemeinschaft, genozsame, genozschaft, einbaerekeit, einschaft, einunge; lat. collegium, communitas, conjuratio, fraternitas, societas). Der Mensch ist ein geselliges Wesen und sucht Geborgenheit in der Gruppe – dies umsomehr, als er in Zeiten verschiedenster seelischer wie leiblicher Gefährdungen und Nöte auf die solidarische Hilfe durch seinesgleichen angewiesen ist. Im europäischen MA. hat dies zu einer Vielzahl von Gruppenbildungen geführt, solche, in die man hineingeboren war, solche die freiwillig und solche, die zwangsweise zustandegekommen sind. Das ging vom Hineingeboren werden in eine Famile (eine Sippe, einen Stand) und von der Taufe (Aufnahme in die Christengemeinschaft) über die Lehr- und Lerngruppen, über die Zusammenarbeit in Landesausbau, Handwerk und Handel bis hin zu gruppenweisem Sterbebeistand und Seelgedenken. Demgegenüber blieb der Bereich des Privaten, Nichtöffentlichen im MA. auf kleine Nischen beschränkt.
(s. Allmende, Bauhütten, Brabanzonen, Beg(h)arden, Beg(h)inen, Brigantentum, Bruderschaften, Bürger, Deichpflicht, Dorf, Einung, Familia, Feldgeschworene, Flagellanten, Fronhof, Geschworene, Gesellenverbände, Gesellschaftsordnung, Gewerkschaft, Gilde, Grundherrschaft, Handelsgesellschaften, Hanse, Hauswerk, Hof (Sitz eines adligen Herren), Kaufleute, Markgenossenschaft, Orden (Mönchs-, Nonnen-, Ritter-), Pastorellen, Patriziergesellschaften, Pfarrei, Pilger, Prozession, Randgruppen, Ratsherren, Schar, Schöffe, Schützengilden, Spielleute, Spinnstube, Spital-Orden, Studenten, Universität, Zunft)